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Förderprogramm Coaching Was wird gefördert?
Gefördert werden Coachings im Zusammenhang mit  | einem Innovationsvorhaben
|  | der Reduzierung des Energieverbrauches
|  | der Standortentwicklung
|  | dem demografischen Wandel
|  | Unternehmensübergaben. |
Das Förderprogramm Coaching soll einen Beitrag dazu leisten, dass sich insbesondere die Zahl der kleinen und mittleren Unternehmen in Baden-Württemberg erhöht, die Wettbewerbsfähigkeit gestärkt und die Beschäftigung verbessert wird.
Unter Coaching ist eine individuelle, in der Regel längerfristige Begleitung durch einen externen Experten (Coach) zu verstehen. Der Coach soll zusammen mit den verantwortlichen Personen im Unternehmen Entscheidungen vorbereiten, Verbesserungsvorschläge liefern und bei der Umsetzung unterstützen. Der Zuschuss wird aus Mitteln der Europäischen Union (ESF) finanziert.
Wer kann gefördert werden?
In Baden-Württemberg ansässige eigenständige Unternehmen der mittelständischen Wirtschaft mit weniger als 250 Beschäftigten und einem Vorjahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder mit einer Vorjahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro.
Wie wird gefördert?
 | Verbilligung der Kosten des Coachings
|  | Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der Coachingausgaben auf Tagewerkbasis, maximal 400 Euro pro Beratungstag.
|  | Pro Themenbereich können maximal 15 Tage gefördert werden. |
Wer kann als Coach beauftragt werden?  | Das Coaching kann von einem Beratungsunternehmen durchgeführt werden, in dem ein Qualitätsmanagementsystem zur Anwendung kommt.
|  | Eine Liste der Beratungsunternehmen steht unter www.esf-bw.de zum Download zur Verfügung. |
Wie kann das Coaching beantragt werden?
 | Die Antragstellung muss rechtzeitig vor Beginn des Coachings erfolgen. Das Coaching darf erst nach schriftlicher Förderzusage durch die L-Bank begonnen werden.
|  | Die Anträge sind bei der L-Bank, Bereich Finanzhilfen, Schlossplatz 10, 76113 Karlsruhe, einzureichen.
|  | |  | Der Antrag kann auch alternativ bei den Beratungsdiensten BWHM mbH ( www.handwerk-bw.de) und RKW Baden-Württemberg ( www.rkw-bw.de) gestellt werden. Diese Beratungsdienste übernehmen die Abwicklung der Antragstellung und stellen Berater und Coaches zur Verfügung. |
05.05.08
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