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In der Fledermausschutzzeit vom 1. Oktober bis 31. März ist das Betreten von Höhlen nach § 39 Abs. 6 des Bundesnaturschutzgesetzes generell verboten.

Höhle

Karsthöhle Höllenstein, Burladingen

Karsthöhle Höllenstein,  72393 Burladingen

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Karsthöhle Höllenstein

72393 Burladingen

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