In der Fledermausschutzzeit vom 1. Oktober bis 31. März ist das Betreten von Höhlen nach § 39 Abs. 6 des Bundesnaturschutzgesetzes generell verboten.
Die drei Kühstellenhöhlen liegen in 845 m Höhe am Westrand eines Trockentales, in einer felsigen Bergkuppe 4 km nordwestlich von Winterlingen.
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Wenige hundert Meter entfernt befindet sich im Wald eine große, so genannte Hülbe, eine durch Lehm abgedichtete, wassergefüllte Doline. Die Große Kühstellenhöhle weist insgesamt eine Länge von 37 m, bei 6 m Breite und 3-4 m Höhe auf.
Neben Knochenresten eiszeitlicher Fauna wurden auch Nachweise aus unterschiedlichen Siedlungsepochen gefunden.
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