Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Zollernalbkreis mbH ist bemüht, ihre Website www.zollernalb.com im Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version dieser Website.
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Alternativtexte: Für einige Bilder und grafische Bedienelemente fehlen noch aussagekräftige Alternativtexte.
Hierarchie der Überschriften: Die logische Struktur der Überschriften (h1 bis h6) wird teilweise aus Layout- bzw. technischen Gründen nicht konsequent eingehalten.
Kontraste: In vereinzelten Bereichen (z. B. Teaser-Elemente oder Kartenanwendungen) entsprechen die Farbkontraste noch nicht vollständig den Anforderungen der WCAG 2.1.
PDF-Dokumente: Ältere PDF-Dokumente und Broschüren, die zum Download angeboten werden, sind zum Teil nicht barrierefrei optimiert.
Eingebundene Karten: Interaktive Kartenanwendungen (z. B. Tourenplaner von Drittanbietern) sind für Screenreader-Nutzer oft nur eingeschränkt bedienbar.
Videos: Die eingebundenen Videos verfügen nicht über Untertitel oder eine Audiodeskription.
Hinweis: Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Bedienbarkeit für alle Nutzer zu verbessern und Barrieren schrittweise abzubauen.
Diese Erklärung wurde am 26. März 2026 erstellt.
Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen beruhen auf einer Selbstbewertung.
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Seite auffallen, können Sie uns dies gerne mitteilen. Wir bemühen uns, Ihre Anfragen schnellstmöglich zu bearbeiten.
Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Zollernalbkreis mbH
Alte Hechinger Straße 6
72336 Balingen
E-Mail: info@zollernalb.com
Telefon: 07433 92-1139
Um zu gewährleisten, dass diese Website den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich an die WFG wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4.
Falls wir Ihnen nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist (in der Regel vier Wochen) antworten, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Schlichtungsstelle beim Landeszentrum Barrierefreiheit erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de