Die Corona-Krise trifft Unternehmen in besonderem Maße, oft geht es um Existenzen. Nachfolgend haben wir relevante Informationen für Sie bereitgestellt, die laufend aktualisiert werden. Stand: 19.4.2022
Serviceauskunft KfW: gewerbliche Kredite, Tel. 0800/539-9000 (Mo - Fr: 8 - 18 Uhr) (Antragsstellung erfolgt bei der Hausbank)
Bundesagentur für Arbeit: Unternehmerhotline, Informationen zum Thema Kurzarbeitergeld für Arbeitgeber, Tel. 0800/45555-20 (Mo - Fr: 8 - 18 Uhr) (Antragsstellung erfolgt bei der örtlichen Arbeitsagentur)
IHK Reutlingen: Antworten auf die wichtigsten Unternehmens-Fragen sowie Corona-Hotline für Unternehmen, Tel. 07121/2010
Ausbildung: Informationen rund um die Ausbildung während der Coronakrise
Überbrückungshilfe Corona: für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen mussten
Anträge müssen von Steuerberater, Wirtschaftsprüfern oder vereidigten Buchprüfern eingereicht werden; eine Registrierung ist erforderlich
Laufzeit Überbrückungshilfe I: Juni - August 2020, Antragstellung nicht mehr möglich
Laufzeit Überbrückungshilfe II: September - Dezember 2020, Antragstellung nicht mehr möglich
Laufzeit Überbrückungshilfe III: November 2020 - Juni 2021 (mit verbesserten Konditionen), Antragstellung nicht mehr möglich
Laufzeit 4. Phase (Überbrückungshilfe III Plus), Antragstellung nicht mehr möglich
Laufzeit 5. Phase (verlängerte Überbrückungshilfe III Plus), Antragstellung nicht mehr möglich
Laufzeit Überbrückungshilfe IV: Antragstellung bis 15. Juni 2022 möglich
Sofortbürgschaft des Wirtschaftsministeriums für Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten
Antragstellung online oder im Hausbankverfahren möglich
Entschädigung bei angeordneter Quarantäne gem. § 56 IFSG; kann beim zuständigen Regierungspräsidium online über www.ifsg-online.de beantragt werden
Kurzarbeit: erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld
alles Wissenswerte rund um das Thema "Kurzarbeit beantragen" haben die Agentur für Arbeit sowie die IHK Reutlingen zusammengestellt (bitte Anträge nur einmal über einen Kanal einreichen und nicht über mehrere Kanäle denselben Antrag zusenden)
Corona-Hilfe der L-Bank: Kredite für Freiberufler und gewerbliche Unternehmen für Investitionen, Betriebsmittel-, Liquiditäts- und Überbrückungsfinanzierungen; können bei der Hausbank beantragt werden und mit Kombi-Bürgschaften der Bürgschaftsbank flankiert werden
Landwirtschaftliche Rentenbank: Liquiditätssicherungsdarlehen für Unternehmen der Landwirtschaft, des Gartenbaus und des Weinbaus; Ansprechpartner finden Sie hier; Darlehen kann bei der Hausbank beantragt werden
Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern": Ausbildungsprämie für Betriebe für den Erhalt oder Ausbau von Ausbildungsplätzen sowie die Vermeidung von Kurzarbeit für Azubis
personelle Unterstützung
Erntehelfer gesucht: landwirtschaftliche Betriebe können auf der Plattform nach Erntehelfern suchen oder selbst ein (kostenloses) Inserat aufgeben
Förderprogramm "Azubi im Verbund - Ausbildung teilen": Anpassung der Regelungen für Ausbildungsbetriebe, die alleine eine vollständige Ausbildung nicht durchführen können und deshalb einen Ausbildungsverbund bilden
Informationen für Selbstständige
Anlaufstellen/Hotlines
für Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern: kostenlose, branchenorientierte Beratungsgespräche von Experten. Informationen gibt es, je nach Branche, bei folgenden Institutionen:
#DurchblickMacher: Portal zur Unterstützung von Selbstständigen und kleinen Unternehmen zur Bewältigung der Corona-Krise, Finden von Anträgen und Unterstützung
Überbrückungshilfe Corona: für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen mussten
Anträge müssen von Steuerberater, Wirtschaftsprüfern oder vereidigten Buchprüfern eingereicht werden; eine Registrierung ist erforderlich
Laufzeit Überbrückungshilfe I: Juni - August 2020, Antragstellung nicht mehr möglich
Laufzeit Überbrückungshilfe II: September - Dezember 2020, Antragstellung nicht mehr möglich
Laufzeit Überbrückungshilfe III: November 2020 - Juni 2021 (mit verbesserten Konditionen), Antragstellung nicht mehr möglich
Laufzeit 4. Phase (Überbrückungshilfe III Plus), Antragstellung nicht mehr möglich
Laufzeit 5. Phase (verlängerte Überbrückungshilfe III Plus), Antragstellung nicht mehr möglich
Laufzeit Überbrückungshilfe IV: Antragstellung bis 15. Juni 2022 möglich
einmalige Zahlung bis zu 7.5000 € für Soloselbstständige, die bei der Überbrückungshilfe III keine Fixkosten geltend machen, Antragsstellung nicht mehr möglich
Neustarthilfe Plus Juli - September 2021: Fortführung der Neustarthilfe, Antragsstellung nicht mehr möglich
Neustarthilfe Plus Oktober - Dezember 2021: Fortführung der Neustarthilfe, Antragsstellung nicht mehr möglich
Sofortbürgschaft des Wirtschaftsministeriums für Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten
Antragstellung online oder im Hausbankverfahren möglich
Entschädigung bei angeordneter Quarantäne gem. § 56 IFSG; kann beim zuständigen Regierungspräsidium online über www.ifsg-online.de beantragt werden
KfW-Corona-Hilfe: Kredite für Unternehmen für Investitionen und Betriebsmittel; können ab sofort bei der Hausbank beantragt werden
KfW-Schnellkredit (auch für Soloselbstständige und Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern)
Grundsicherung: leichterer Zugang ohne Offenlegung von Vermögensverhältnisse und Antasten des Ersparten; kann beim Jobcenter beantragt werden; Infos unter der Sonderhotline 0800/4 5555 23
Informationen für Start-ups, KünstlerInnen, Schausteller u.a.
NEUSTART KULTUR: finanzielle Unterstützung für pandemiebedingte Investitionen in Kultureinrichtungen, Erhaltung und Stärkung der Kulturinfrastruktur und Nothilfen, Förderung alternativer, auch digitaler Angebote sowie Unterstützung bundesgeförderter Kultureinrichtungen und -projekte
Tilgungszuschuss Corona: Mit dem Tilgungszuschuss Corona II werden Regeltilgungsraten im Förderzeitraum 1. Januar 2022 bis 30. Juni 2022 mit einem Satz von 50 Prozent gefördert. Antragsstellung ist bis 31. Mai 2022 möglich.