Die Corona-Krise trifft Unternehmen in besonderem Maße, oft geht es um Existenzen. Nachfolgend haben wir relevante Informationen für Sie bereitgestellt, die laufend aktualisiert werden. Stand: 13.1.2021
Landesvereinigung Baden-Württembergischer Arbeitgeberverbände: Als Arbeitgeberverband stellt Südwestmetall sehr wichtige und nützliche Informationen rund um das Thema "Corona-Virus" wie etwa zur Kurzarbeit oder eine Krisenplan-Checkliste vorübergehend gerne auch Nichtmitgliedern online zur Verfügung.
Kooperationsbörse der IHK Reutlingen: kostenlose Registrierung für Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen für den Kampf gegen das Virus anbieten und Kooperationspartner suchen
Corona-Kooperationsbörse des Wirtschaftsministeriums in Zusammenarbeit mit BIOPRO: Zusammenbringen von Angebot und Nachfrage aus der Wirtschaft für die Produktion knapper Güter in der Biotechnologie und Medizintechnik und Bündelung von Ideen für neue Produkte zur Bekämpfung des Corona-Virus
Serviceauskunft KfW: gewerbliche Kredite, Tel. 0800/539-9001 (Mo - Fr: 8 - 18 Uhr) (Antragsstellung erfolgt bei der Hausbank)
Bundesagentur für Arbeit: Unternehmerhotline, Informationen zum Thema Kurzarbeitergeld für Arbeitgeber, Tel. 0800/45555-20 (Mo - Fr: 8 - 18 Uhr) (Antragsstellung erfolgt bei der örtlichen Arbeitsagentur)
IHK Reutlingen: Antworten auf die wichtigsten Unternehmens-Fragen sowie Corona-Hotline für Unternehmen, Tel. 07121/2010
Ausbildung: Informationen rund um die Ausbildung während der Coronakrise
Handwerkskammer Reutlingen: Informationen für Handwerksbetriebe sowie Corona-Hotline für Handwerker, Tel. 07121/2412-555 (Mo - Fr: 8 - 16.30 Uhr)
Bundesverband Deutscher Unternehmensberater: Notfall-Checkliste für Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern: kostenlose, branchenorientierte Beratungsgespräche von Experten. Informationen gibt es, je nach Branche, bei folgenden Institutionen:
Übersicht des Bundesfinanzministeriums über Soforthilfen und Schutzfonds für Freiberufler, Solo-Selbstständige, Unternehmen aller Größen sowie für Beschäftigte
Überbrückungshilfe Corona: für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen mussten
Anträge müssen von Steuerberater, Wirtschaftsprüfern oder vereidigten Buchprüfern eingereicht werden; eine Registrierung ist erforderlich
Laufzeit 1. Phase: Juni - August 2020, Antragstellung nicht mehr möglich
Laufzeit 2. Phase: September - Dezember 2020, Antragstellung bis 31. Januar 2021 möglich
Laufzeit 3. Phase: Januar - Juni 2021 (mit verbesserten Konditionen)
November-/Dezemberhilfe - außerordentliche Wirtschaftshilfe für Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die von den Schließungen bis Ende Dezember 2020 direkt oder indirekt betroffen sind
Antragsstellung ist bis 31.1.2021 möglich
Sofortbürgschaft des Wirtschaftsministeriums für Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten
Antragstellung online oder im Hausbankverfahren möglich
Entschädigung bei angeordneter Quarantäne gem. § 56 IFSG; kann beim zuständigen Regierungspräsidium online über www.ifsg-online.de beantragt werden
Kurzarbeit: erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld
alles Wissenswerte rund um das Thema "Kurzarbeit beantragen" haben die Agentur für Arbeit sowie die IHK Reutlingen zusammengestellt (bitte Anträge nur einmal über einen Kanal einreichen und nicht über mehrere Kanäle denselben Antrag zusenden)
Steuerlast verringern: gilt auch für bundesgesetzlich geregelte Steuern, die von der Zollverwaltung verwaltet werden (z.B. Energiesteuer und Luftverkehrssteuer); möglich sind
Stundungen für Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer mit Verzicht auf Stundungszinsen (nicht vergessen, SEPA-Lastschriftmandat anzupassen, Antrag muss beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden),
Anpassungen von Vorauszahlungen für Einkommens- und Körperschaftsteuer sowie der Gebwerbesteuer (Antrag muss beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden),
nachträgliche Herabsetzung der bereits 2019 geleisteten Vorauszahlungen (Antrag muss schriftlich o. elektronisch (z.B. via ELSTER) beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden),
Vollstreckungsaufschub für Steuerabzugsbeträge und Erlass von Säumniszuschlägen (Lohn- und Kapitalertragsteuer) (Antrag muss beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden)
teilweise oder vollständige Herabsetzung der Sondervorauszahlung zur Umsatzsteuer 2020 (Übermittlung einer berichtigten Anmeldung via ELSTER)
Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen (vorrangig müssen andere Entlastungsmöglichkeiten wie z.B. Kurzarbeit oder Kredite in Anspruch genommen werden; Beantragung erfolgt bei der jeweiligen Krankenkasse)
FAQ des Bundesfinanzministeriums rund um Steuererleichterungen während der Corona-Krise
Übersicht des Finanzministerium Baden-Württemberg über steuerliche Erleichterungen
KfW-Corona-Hilfe: Kredite für Unternehmen für Investitionen und Betriebsmittel; können ab sofort bei der Hausbank beantragt werden
KfW-Unternehmerkredit (mehr als 5 Jahre am Markt)
ERP-Gründerkredit - Universell (weniger als 5 Jahre am Markt)
Corona-Hilfe der L-Bank: Kredite für Freiberufler und gewerbliche Unternehmen für Investitionen, Betriebsmittel-, Liquiditäts- und Überbrückungsfinanzierungen; können ab sofort bei der Hausbank beantragt werden und mit Kombi-Bürgschaften der Bürgschaftsbank flankiert werden
Landwirtschaftliche Rentenbank: Liquiditätssicherungsdarlehen für Unternehmen der Landwirtschaft, des Gartenbaus und des Weinbaus; Ansprechpartner finden Sie hier; Darlehen kann ab sofort bei der Hausbank beantragt werden
Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern": Ausbildungsprämie für Betriebe für den Erhalt oder Ausbau von Ausbildungsplätzen sowie die Vermeidung von Kurzarbeit für Azubis
personelle Unterstützung
Erntehelfer gesucht: landwirtschaftliche Betriebe können auf der Plattform nach Erntehelfern suchen oder selbst ein (kostenloses) Inserat aufgeben
Förderprogramm "Azubi im Verbund - Ausbildung teilen": Anpassung der Regelungen für Ausbildungsbetriebe, die alleine eine vollständige Ausbildung nicht durchführen können und deshalb einen Ausbildungsverbund bilden
Informationen für Selbstständige
Anlaufstellen/Hotlines
für Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern: kostenlose, branchenorientierte Beratungsgespräche von Experten. Informationen gibt es, je nach Branche, bei folgenden Institutionen:
#DurchblickMacher: Portal zur Unterstützung von Selbstständigen und kleinen Unternehmen zur Bewältigung der Corona-Krise, Finden von Anträgen und Unterstützung
Überbrückungshilfe Corona: für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen mussten
Anträge müssen von Steuerberater, Wirtschaftsprüfern oder vereidigten Buchprüfern eingereicht werden; eine Registrierung ist erforderlich
Laufzeit 1. Phase: Juni - August 2020, Antragstellung nicht mehr möglich
Laufzeit 2. Phase: Oktober - Dezember 2020, Antragstellung bis 31. Dezember 2020 möglich
Laufzeit 3. Phase: Januar - Juni 2021 (mit Neustarthilfe für Soloselbständige)
November-/Dezemberhilfe - außerordentliche Wirtschaftshilfe für Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die von den Schließungen bis Ende Dezember 2020 direkt oder indirekt betroffen sind
Antragsstellung ist bis 31.1.2021 möglich
Sofortbürgschaft des Wirtschaftsministeriums für Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten
Antragstellung online oder im Hausbankverfahren möglich
Entschädigung bei angeordneter Quarantäne gem. § 56 IFSG; kann beim zuständigen Regierungspräsidium online über www.ifsg-online.de beantragt werden
KfW-Corona-Hilfe: Kredite für Unternehmen für Investitionen und Betriebsmittel; können ab sofort bei der Hausbank beantragt werden
KfW-Schnellkredit (zukünftig auch für Soloselbstständige und Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern)
Grundsicherung: leichterer Zugang ohne Offenlegung von Vermögensverhältnisse und Antasten des Ersparten; kann beim Jobcenter beantragt werden; Infos unter der Sonderhotline 0800/4 5555 23
Steuerlast verringern: gilt auch für bundesgesetzlich geregelte Steuern, die von der Zollverwaltung verwaltet werden (z.B. Energiesteuer und Luftverkehrssteuer); möglich sind
Stundungen für Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer mit Verzicht auf Stundungszinsen (nicht vergessen, SEPA-Lastschriftmandat anzupassen, Antrag muss beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden),
Anpassungen von Vorauszahlungen für Einkommens- und Körperschaftsteuer sowie in Bezug auf den Gewerbesteuer-Messbetrag (Antrag muss beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden),
nachträgliche Herabsetzung der bereits 2019 geleisteten Vorauszahlungen (Antrag muss schriftlich o. elektronisch (z.B. via ELSTER) beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden),
Vollstreckungsaufschub für Steuerabzugsbeträge und Erlass von Säumniszuschlägen (Lohn- und Kapitalertragsteuer) (Antrag muss beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden)
teilweise oder vollständige Herabsetzung der Sondervorauszahlung zur Umsatzsteuer 2020 (Übermittlung einer berichtigten Anmeldung via ELSTER)
FAQ des Bundesfinanzministeriums rund um Steuererleichterungen während der Corona-Krise
Übersicht des Finanzministerium Baden-Württemberg über steuerliche Erleichterungen
Informationen für Start-ups, KünstlerInnen, Schausteller u.a.
NEUSTART KULTUR: finanzielle Unterstützung für pandemiebedingte Investitionen in Kultureinrichtungen, Erhaltung und Stärkung der Kulturinfrastruktur und Nothilfen, Förderung alternativer, auch digitaler Angebote sowie Unterstützung bundesgeförderter Kultureinrichtungen und –projekte
November-/Dezemberhilfe - außerordentliche Wirtschaftshilfe für Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die von den Schließungen bis Ende Dezember 2020 direkt oder indirekt betroffen sind