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Blick auf Albstadt
Hilfe für Unternehmen

Informationen für unsere Unternehmen

Die Corona-Krise trifft Unternehmen in besonderem Maße, oft geht es um Existenzen. Nachfolgend haben wir relevante Informationen für Sie bereitgestellt, die laufend aktualisiert werden.
Stand: 19.4.2022

Allgemeines

Informationen für Unternehmen/Handwerksbetriebe

Anlaufstellen/Hotlines

finanzielle Unterstützung

  • Überbrückungshilfe Corona: für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen mussten
    • Anträge müssen von Steuerberater, Wirtschaftsprüfern oder vereidigten Buchprüfern eingereicht werden; eine Registrierung ist erforderlich
    • Laufzeit Überbrückungshilfe I: Juni - August 2020, Antragstellung nicht mehr möglich
    • Laufzeit Überbrückungshilfe II: September - Dezember 2020, Antragstellung nicht mehr möglich
    • Laufzeit Überbrückungshilfe III: November 2020 - Juni 2021 (mit verbesserten Konditionen), Antragstellung nicht mehr möglich
    • Laufzeit 4. Phase (Überbrückungshilfe III Plus), Antragstellung nicht mehr möglich
    • Laufzeit 5. Phase (verlängerte Überbrückungshilfe III Plus), Antragstellung nicht mehr möglich
    • Laufzeit Überbrückungshilfe IV: Antragstellung bis 15. Juni 2022 möglich
  • Sofortbürgschaft des Wirtschaftsministeriums für Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten
    • Antragstellung online oder im Hausbankverfahren möglich
  • Entschädigung bei angeordneter Quarantäne gem. § 56 IFSG; kann beim zuständigen Regierungspräsidium online über www.ifsg-online.de beantragt werden
  • Kurzarbeit: erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld
    • alles Wissenswerte rund um das Thema "Kurzarbeit beantragen" haben die Agentur für Arbeit sowie die IHK Reutlingen zusammengestellt (bitte Anträge nur einmal über einen Kanal einreichen und nicht über mehrere Kanäle denselben Antrag zusenden)
    • Achtung vor Betrugsversuchen!
  • KfW-Corona-Hilfe: Kredite für Unternehmen für Investitionen und Betriebsmittel; können bei der Hausbank beantragt werden
    • KfW-Unternehmerkredit (mehr als 5 Jahre am Markt)
    • ERP-Gründerkredit - Universell (weniger als 5 Jahre am Markt)
    • ERP-Gründerkredit - Startgeld (weniger als 5 Jahre am Markt)
    • KfW-Schnellkredit (mehr als 10 Mitarbeiter)
    • KfW-Sonderprogramm - Direktbeteiligungen für Konsortialfinanzierungen
    • Informationen zu den Krediten gibt es auch beim Bundesfinanzministerium
  • Corona-Hilfe der L-Bank: Kredite für Freiberufler und gewerbliche Unternehmen für Investitionen, Betriebsmittel-, Liquiditäts- und Überbrückungsfinanzierungen; können bei der Hausbank beantragt werden und mit Kombi-Bürgschaften der Bürgschaftsbank flankiert werden
  • Verband der deutschen Bürgschaftsbanken: Stellung von Anfragen für Finanzierungsvorhaben (z.B. Liquiditätssicherung oder Überbrückungskredite)
  • Exportkreditgarantien des Bundes
  • Landwirtschaftliche Rentenbank: Liquiditätssicherungsdarlehen für Unternehmen der Landwirtschaft, des Gartenbaus und des Weinbaus; Ansprechpartner finden Sie hier; Darlehen kann bei der Hausbank beantragt werden
  • Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern": Ausbildungsprämie für Betriebe für den Erhalt oder Ausbau von Ausbildungsplätzen sowie die Vermeidung von Kurzarbeit für Azubis

personelle Unterstützung

  • Erntehelfer gesucht: landwirtschaftliche Betriebe können auf der Plattform nach Erntehelfern suchen oder selbst ein (kostenloses) Inserat aufgeben
  • Förderprogramm "Azubi im Verbund - Ausbildung teilen": Anpassung der Regelungen für Ausbildungsbetriebe, die alleine eine vollständige Ausbildung nicht durchführen können und deshalb einen Ausbildungsverbund bilden

Informationen für Selbstständige

Anlaufstellen/Hotlines

finanzielle Unterstützung

  • Überbrückungshilfe Corona: für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen mussten
    • Anträge müssen von Steuerberater, Wirtschaftsprüfern oder vereidigten Buchprüfern eingereicht werden; eine Registrierung ist erforderlich
    • Laufzeit Überbrückungshilfe I: Juni - August 2020, Antragstellung nicht mehr möglich
    • Laufzeit Überbrückungshilfe II: September - Dezember 2020, Antragstellung nicht mehr möglich
    • Laufzeit Überbrückungshilfe III: November 2020 - Juni 2021 (mit verbesserten Konditionen), Antragstellung nicht mehr möglich
    • Laufzeit 4. Phase (Überbrückungshilfe III Plus), Antragstellung nicht mehr möglich
    • Laufzeit 5. Phase (verlängerte Überbrückungshilfe III Plus), Antragstellung nicht mehr möglich
    • Laufzeit Überbrückungshilfe IV: Antragstellung bis 15. Juni 2022 möglich
  • Neustarthilfe
    • einmalige Zahlung bis zu 7.5000 € für Soloselbstständige, die bei der Überbrückungshilfe III keine Fixkosten geltend machen, Antragsstellung nicht mehr möglich
    • Neustarthilfe Plus Juli - September 2021: Fortführung der Neustarthilfe, Antragsstellung nicht mehr möglich
    • Neustarthilfe Plus Oktober - Dezember 2021: Fortführung der Neustarthilfe, Antragsstellung nicht mehr möglich
    • Neustarthilfe 2022 Januar - März: Antragsstellung bis 15. Juni 2022 möglich
    • Neustarthilfe 2022 April - Juni: Antragsstellung bis 15. Juni 2022 möglich
  • Sofortbürgschaft des Wirtschaftsministeriums für Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten
    • Antragstellung online oder im Hausbankverfahren möglich
  • Entschädigung bei angeordneter Quarantäne gem. § 56 IFSG; kann beim zuständigen Regierungspräsidium online über www.ifsg-online.de beantragt werden
  • KfW-Corona-Hilfe: Kredite für Unternehmen für Investitionen und Betriebsmittel; können ab sofort bei der Hausbank beantragt werden
    • KfW-Schnellkredit (auch für Soloselbstständige und Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern)
  • Grundsicherung: leichterer Zugang ohne Offenlegung von Vermögensverhältnisse und Antasten des Ersparten; kann beim Jobcenter beantragt werden; Infos unter der Sonderhotline 0800/4 5555 23

Informationen für Start-ups, KünstlerInnen, Schausteller u.a.

  • NEUSTART KULTUR: finanzielle Unterstützung für pandemiebedingte Investitionen in Kultureinrichtungen, Erhaltung und Stärkung der Kulturinfrastruktur und Nothilfen, Förderung alternativer, auch digitaler Angebote sowie Unterstützung bundesgeförderter Kultureinrichtungen und -projekte
  • Unterstützung für KünstlerInnen durch die Künstlersozialkasse, z.B. durch Änderungsmitteilung des Arbeitseinkommens
  • Start-up BW Podcast des Wirtschaftsministeriums für GründerInnen
  • Tilgungszuschuss Corona: Mit dem Tilgungszuschuss Corona II werden Regeltilgungsraten im Förderzeitraum 1. Januar 2022 bis 30. Juni 2022 mit einem Satz von 50 Prozent gefördert. Antragsstellung ist bis 31. Mai 2022 möglich.