Vortrag mit Wilfried Neusch, Geschäftsführer SKM Zollern und Alexandra Unger, Rechtsanwältin Verstärkt durch die Corona-Krise ist das Bewusstsein für die Notwendigkeit zur Erstellung vorsorglicher Verfügungen gestiegen. Gleichzeitig wuchs aber auch die Sorge, dass sie missbräuchlich verwendet werden könnten. Durch Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung ist es möglich, bereits in gesunden Tagen eine vorausblickende Regelung für den Notfall zu treffen. Welche Änderungen es mit der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts ab 2023 gibt und was das für die gegenseitige Vertretung von Ehegatten bedeutet, erfahren Sie ebenfalls bei diesem Vortrag.
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